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Frauen bildet Banden!

Die „Rote Zora“ war eine (militante) feministische Gruppe in den 1970er/80er Jahren in der BRD, die sich für die Selbstermächtigung der FrauenLesben einsetzen. Ihr Slogan ist nach wie vor aktuell: Bildet Banden! Denn auch heutzutage stehen Frauen* viel zu häufig in Konkurrenz zu einander, sei es im Job oder in der Partner*innenwahl. Zurückführen lässt sich dies allzu häufig auf das patriarchale und kapitalistische Herrschaftssystem, in dem wir leben und eine besondere Konkurrenz zwischen Frauen* hervorruft.

Außerdem glauben Frauen* viel zu häufig allein zu sein, mit der Diskriminierung, die sie erfahren. Sexismus ist aber kein individuelles Problem, sondern ein strukturelles. Wir stehen nicht allein da, sondern mit vielen – so ungefähr der Hälfte der Bevölkerung. Und gemeinsam sind wir stärker als allein. Also an alle Frauen*: Bildet Banden!

Einen sehenswerten Dokumentarfilm über die Rote Zora, deren Themen nach wie vor aktuell sind, ist „Frauen bildet Banden –  eine Spurensuche zur Geschichte der Roten Zora“ des FrauenLesbenFilmCollectifs LasOtras (www.lasotras.de/roteZ.htm).

 

 

Jungfernhäutchen? Hymen? Oder doch vaginale Korona?

Es gibt keine Haut, an der abgelesen werden kann, ob eine Person schon vaginal-penetrativen Geschlechtsverkehr hatte oder nicht. Die Frage nach der „Jungfräulichkeit“ von Personen spielt trotzdem nach wie vor bei vielen, gerade jungen Menschen eine Rolle und verursacht viel Stress. Dabei hat der Begriff jedoch wenig mit Medizin und viel mit Kultur zu tun, wie es Dr. Banaschak, eine Leitende Oberärztin aus Köln, ausdrückt.

Dass so etwas wie ein Jungfernhäutchen existiert, welches die Öffnung der Vagina verschließt oder einengt, ist eine immer noch weit verbreitete Annahme – die schlichtweg einen Mythos darstellt.

Die wichtigsten Fakten in kurz:

  • Keine Haut umschließt die den Eingang der Vagina, sondern eine elastische Umrandung; dies ist ein kranzförmiges Schleimhautgewebe
  • Diese Umrandung wird auch aktuell häufig noch mit dem medizinischen Fachbegriff „Hymen“ beschrieben. Dies ist jedoch letztlich einfach das altgriechische Wort für „Jungfernhäutchen“ und wird den Fakten somit auch nicht gerecht. Die anatomisch korrekte Bezeichnung ist „Vaginale Korona“ (Korona = Kranz, Krone), die beispielsweise in Schweden im offiziellen Wörterbuch den Begriff des „Jungfernhäutchens“ ersetzt hat
  • Die Vaginale Korona kann viele verschiedene Formen haben: glatt, geriffelt, dick, dünn…
  • Ob Hymen oder Vaginale Korona – weder beim vaginalen Geschlechtsverkehr noch beim Sport kann das Schleimhautgewebe reißen
  • Sexuelle Aktivität kann NICHT an einem solchen Gewebe bewiesen oder abgelesen werden
  • Sex sollte nicht beim ersten Mal und auch nicht beim 1000. Mal weh tun; wenn es blutet, liegt dies eher an einer mangelnden Feuchtigkeit der Vulva/Vagina, z.B. durch Aufgeregt-sein
  • Nur in ganz seltenen Fällen, ist die Vaginale Korona (von Geburt an) so verwachsen, dass sie die Vagina tatsächlich verschließt. Das bedeutet, dass beim Einsetzen der Menstruation das Blut nicht abfließen kann und eine operative Öffnung unbedingt notwendig ist
  • Es gibt zwar aufwendige Operationen, die eine „Hymenrekonstruktion“ anbieten, damit die Frau* z.B. in der Hochzeitsnacht blutet. Das bedeutet aber, dass tatsächlich etwas konstruiert wird, das vorher nicht existiert hat. Es handelt sich dabei um eine Schönheits-Operation und nicht um einen medizinischen Eingriff. Daher bringt sie einen unnötigen gesundheitlichen Risikofaktor mit sich. Darüber hinaus kann eine solche Operation nicht den dabei meist gewünschten Effekt garantieren – nämlich, dass es blutet, wenn der Penis in die Vagina eindringt

Der Mythos vom „Jungfernhäutchen“ dient also vor allem der Kontrolle von jungen Frauen*, die somit in ihrer sexuellen Selbstbestimmung und selbstgewählten Lebensführung oftmals eingeschränkt werden.

Weitere Infos und Texte dazu findet ihr z.B. unter HOLLA e.V. (die Broschüre liefert eine sehr umfassende Aufklärung über den Mythos) und dem missy-magazine. Medizinischen Zeichnungen über verschiedene Formen des sogenannten Hymens findet ihr z.B. hier.

Stoppt den Mythos „Jungfernhäutchen“ – Für die körperliche und sexuelle Selbstbestimmung aller Menschen!

 

 

Lächle doch mal?!

Frauen*körper und Kommentare dazu spielen in Gesellschaft und Politik leider noch immer eine große Rolle. Viel zu häufig hören Frauen* den Satz, dass sie doch bitte mal Lächeln sollen – als dürften wir keine unangenehmen Emotionen zeigen, als müssten wir immer ein bestimmtes Bild abgegeben.

Oder wie Margarete Stokowski es ausdrückt: „Jedes einzelne ‚Lächle doch mal‘, das einer Frau zugeworfen wird, wenn sie gerade mal nicht als Grinsekatze durch die Welt läuft, ist Teil des Problems. Wer lächelt, stellt zumeist keine Forderungen, es ist die liebliche Variante des Klappehaltens. Im Lächeln-sollen vereinen sich die Ansprüche an Frauen, nicht nur hübsch auszusehen, sondern auch Harmonie zu versprühen, wo immer sie gerade sind. So ein unscheinbarer Satz – und so ein dreckiges System, das durch ihn am Laufen gehalten wird.“
(M. Stokowski, Die letzten Tage des Patriarchats, S. 161)

 

 

Über Schwangerschaftsabbrüche frei entscheiden können

Jeder Mensch hat das Recht darauf, über seinen Körper frei zu entscheiden. In der Realität ist dieses Recht nicht für alle gewährleistet. Wer in Deutschland eine Schwangerschaft abbrechen möchte, ist mit diversen Schwierigkeiten konfrontiert. Es gibt nur rund 1200 Ärzt*innen, die deutschlandweit Abbrüche durchführen. An welchen Orten sich diese befinden, ist allerdings nicht einfach herauszufinden. Grade die Versorgungslage abseits der Großstädte ist schlecht. Eine Besserung ist nicht in Sicht, im Gegenteil: Angehende Mediziner*innen lernen in ihrer Grundausbildung nichts über Schwangerschaftsabbrüche und viele Praktizierende sehen sich durch §219a eingeschränkt und Risiken ausgesetzt.

Was ist der Paragraf 218? Der Paragraf enthält die generellen Bestimmungen zu Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Diese stellen der Abbruch einer Schwangerschaft erst einmal grundsätzlich unter Strafe, sei es durch die schwangere Person oder jene, die einen Abbruch durchführen.

Ausnahmen der Straffälligkeit werden zwar in den folgenden Paragrafen dargestellt, enthalten aber weitere Hürden. So gibt es z.B. eine verpflichtende Beratung und eine erforderliche Bedenkzeit von 3 Tagen, die zwischen der Beratung und dem Eingriff liegen müssen. Menschen mit Uterus werden so entmündigt. Auch die Kosten müssen die Betroffenen häufig selbst tragen.

Abtreibungsgegner*innen verweisen außerdem oft auf angebliche psychische Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen. Ein solches „postabortion-syndrom“ wurde jedoch mehrfach wissenschaftlich widerlegt.

Was ist der Paragraf 219a? Der umstrittene Paragraf verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. In der Realität heißt das, dass Ärzt*innen aus Angst vor strafrechtlicher Verfolgung selten Informationen zu dem Eingriff veröffentlichen. Schwangeren Personen wird es damit unmöglich gemacht, sich umfassend zu informieren.

Wir fordern, die Paragrafen 218 und 219a abzuschaffen und eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen! Jede* muss frei entscheiden können, ohne Stigmatisierung!

 

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