Riff

Hallo, wir sind von der Gruppe Riff und wollen im Folgenden darüber redeb, was wir am §218 kritisieren.

Der §218 verhindert, dass Schwangere in Deutschland einfach eine Schwangerschaft abbrechen können. Schwangerschaftsabbruch steht prinzipiell unter Strafe. Straffrei ist er nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben.

Bspw. muss der Abbruch normalerweise in den ersten drei Monaten vorgenommen werden.

Zusätzlich werden Schwangere, die kein Kind bekommen möchten, auf eine Beratung verpflichtet. Durch diese soll geprüft werden, ob ein Schwangerschaftsabbruch wirklich nötig ist.

Staatlich angeordnet wird es zu einer Gewissensfrage gemacht, die Entscheidung soll schwerfallen. Als ob nicht fast jede schwangere Person eh schon damit in ihrem Umfeld konfrontiert ist. Die weit verbreitete Moral ist: Eine Schwangerschaft abzubrechen, sei mindestens problematisch, wenn nicht sogar verwerflich.

Das hat auch der aktuelle Gesundheitsminister drauf. Neutrale Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen verklärt er zur Abtreibungswerbung, sie sind weiterhin verboten.

Fest steht: Einfach kein Kind bekommen zu wollen, weil man keine Lust drauf hat, gilt nicht als legitime Stellung zum eigenen Körper!

Die durchgesetzte Vorstellung ist, dass Menschen, die als Frau sortiert werden, ein quasi natürliches Bedürfnis hätten, ein Kind zu bekommen und von Beginn an zutiefst emotional mit diesem verbunden seien.

Der implizite Anspruch ist klar: Sie sollen Mutter werden. Was häufig daher kommt als sei es die höchste Erfüllung.

Warum gibt es dann überhaupt die Möglichkeit zum Schwangerschaftsabbruch? Schwangerschaftsabbrüche mit all diesen Hürden sind nicht mehr als ein Zugeständnis. Politisch ist gewollt, dass Schwangere das Kind ja auch – zumindest ein bisschen – wollen und die Betreuung und Erziehung der Kinder auf die Reihe kriegen. Möchte oder kann jemand das partout nicht, billigt der Staat einen Schwangerschaftsabbruch und verfolgt diesen nicht strafrechtlich.

Und selbst wenn der Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird, heißt es noch lange nicht, dass er praktisch auch möglich ist:

Die schwangere Person findet nicht immer rechtzeitig einen Beratungstermin. Und an wen sie gerät in der Beratung ist Glückssache.

Hinzu kommen die Schwierigkeiten eine*n Ärzt*in zu finden, die den Abbruch vornimmt. Außerdem braucht es eine Krankenversicherung und das nötige Geld für den Abbruch.

Diese Hürden sind kein Wunder! Es ist politisch akzeptiert und sogar gewollt zusätzlich zu dem

§218 Steine in den Weg zu legen!!

Worum geht es dem Staat grundsätzlich beim §218? der Staat verschafft sich mit dem §218 ein Mittel, über Körper von schwangeren Menschen zu bestimmen.

Je nach politischer Entscheidung kann der §218 entsprechend streng ausgelegt und umgesetzt werden. Erinnert sei nur an das komplette Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen in den 1970ern.

Er hat damit die Macht zu regulieren, inwiefern und wie sich die Bevölkerung auf seinem Gebiet entwickelt. Er will über das Potenzial, dass ein Kind geboren wird, verfügen. Immerhin geht‘s ihm hier um neue Staatsbürger*innen – in einer bestimmten Verfassung.

Am §218 wird vor allem eine politisch durchgesetzte Norm deutlich, wer als Nachwuchs in Deutschland erwünscht ist. Wenn das potenzielle Kind als behindert gilt, verlängert sich auf einmal die Straffreiheit auch über den 3. Monat hinaus.

Es bleibt dabei, der §218 muss weg. Und darüber hinaus wollen wir keine Gesellschaft in der ein

Staat Interesse an und Verfügungsmacht über Körper von Menschen hat.

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